Airline muss keine Anwaltskosten zahlen

Airline muss keine Anwaltskosten zahlen

Entschädigungszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge einzutreiben kann langwierig sein - und ziemlich nervtötend. verständlich, dass viele Betroffene lieber gleich einen Anwalt konsultieren, als in einen monatelangen Mailverkehr mit ungewissem ausgang zu starten. Der Nachteil: Passagiere müssen damit rechnen, auf den Kosten für den Rechtsbeistand sitzenzubleiben. Denn: Die airline muss diese nur übernehmen, wenn sie sich mit der Zahlung nachweislich in verzug befunden hat. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Az. 2-24 s 189/15). Wie die Deutsche Gesellschaft für reiserecht in ihrer Zeitschrift „reiserecht aktuell“ berichtet, hatte ein Fluggast im verhandelten Fall der Fluggesellschaft keine Mahnung geschickt, sondern gleich einen anwalt eingeschaltet. Die Kosten dafür müsse er daher selbst tragen, urteilten die richter. Quelle: ReiseRecht aktuell


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