SCHWARZ-FAHRER

MOPED-VERSICHERUNG Moped- und Rollerfahrer benötigen ab dem 1. März ein neues Versicherungs-Kennzeichen. Das kommt diesmal in Schwarz daher.
mit leistungsstarkem Motor müssen in Deutschland nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Für diese Fahrzeuge genügt eine Betriebserlaubnis und ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Das Moped-Kennzeichen weist das Bestehen einer gültigen Versicherung nach. Verstöße gegen die Versicherungspflicht können vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Wird ein Unfall ohne gültige Versicherung verursacht, muss der Halter für den gesamten Schaden inklusive möglicher Schadensersatzleistungen aufkommen.

Gültigkeit des 'Versicherungskennzeichens

Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich für ein Jahr ab dem 1. März. Es läuft am 28. oder 29. Februar des Folgejahres ab. Nach Ablauf des Versicherungsjahres muss sich der Fahrzeugbesitzer um ein neues Roller-Versicherungskennzei-chen kümmern. Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrages, den man beim Kauf eines solchen Moped-Kennzeichens abschließt. Wer sein Kennzeichen nicht direkt zu Beginn des Versicherungsjahres kauft, muss üblicherweise nur einen anteiligen Betrag für die Versicherung bezahlen. Der kann von Assekuranz zu Assekuranz durchaus unterschiedlich sein. Selbst wer seinen Fünfziger-Roller z.B. schon im Januar fahren möchte, wird nicht umhin kommen, auch dann noch eine anteilige

abzuschließen. Und ab dem 1. März ist wieder ein neues Versicherungskennzeichen fällig.

Wo bekommt man das Kennzeichen?

Versicherungskennzeichen werden bundesweit von nahezu allen Versicherungsagenturen vor Ort und auch bei vielen Banken und Sparkassen sowie

Folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:

Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller mit einem Hubraum von maximal 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren.

Quads, Segways und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm3.

Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.

E-Roller mit Betriebserlaubnis.

Motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

Automobilclubs angeboten. Bei manchen Versicherungsgesellschaften kann das Versicherungskennzeichen mittlerweile auch online beantragt werden. Die Versicherung benötigt dazu folgende Angaben: den Hersteller des Fahrzeugs, die Fahr-zeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer), die Antriebsart und das Baujahr. Diese Angaben findet man in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), die man beim Kauf erhält.

Wann erlischt der Versicherungsschutz?

Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist natürlich, dass die Leistung des Fahrzeugs tatsächlich den Angaben in der ABE entspricht. Sollte ein Fahrzeug beispielsweise getunt sein und dadurch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreiten, erlischt der Versicherungsschutz. Noch nicht volljährige Jugendliche, die ein Versicherungskennzeichen für ihren Roller beantragen, benötigen die Unterschrift ihrer Eltern zum Vertragsabschluss.

Preise vergleichen

Die Kosten für das Versicherungskennzeichen variieren teilweise deutlich von Anbieter zu Anbieter. Deshalb lohnt sich auf jeden Fall, nicht das erstbeste Angebot wahrzunehmen, sondern Vergleichspreise einzuholen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich unter anderem nach der Art und dem Wert des Fahrzeugs und dem Alter des Halters und der Fahrer. Die meisten Assekuranzen setzen hierbei ein Alter von 23 Jahren als Grenze an, da man davon ausgeht, dass jüngere Fahrer häufiger Schäden verursachen. Ist der Fahrer unter 23 Jahre alt, fällt die Prämie bei den meisten Anbietern höher aus, über 23-Jährige kommen günstiger weg. Mit einfachem Haftpflichtschutz gibt es Versicherungskennzeichen bei einigen Anbietern bereits ab ca. 40 Euro im Jahr. Mit Teilkaskoschutz sollte man mit einer Versicherungsprämie ab etwa 70 Euro jährlich rechnen. Verschiedene Fahrzeughersteller offerieren Versicherungskennzeichen kostenlos beim Kauf eines neuen Rollers oder Mopeds an.

Teilkasko und Vollkasko

Wie bei einer Kfz- oder der Motorrad-Versicherung kann man auch bei der Versicherung für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wählen, ob man nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht abschließen oder den Versicherungsschutz um eine Teilkaskoversicherung erweitern. Mit der Teilkasko sind auch Schäden durch Diebstahl, Explosionen und Naturereignisse wie Sturm, Hagel und Blitzschlag abgedeckt - allerdings nicht selbstverschuldete Schäden wie bei einer Vollkasko-Versicherung. Die bietet kaum ein Anbieter an, weil sie viel zu teuer wäre. Die Haftpflichtversicherung haftet hingegen nur für Schäden, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug zugefügt werden. Norbert Meiszie


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