Neues Jahr, neue Regeln

Neues Jahr, neue Regeln

Bereits im Dezember traten einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Zum Jahreswechsel gab es noch ein paar mehr. Der ADAC hat die wichtigsten zusammengefasst:

Radfahrer müssen ab sofort die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, wenn keine Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Fällen Fußgängerampeln verbindlich.

Die Kfz-Hauptuntersuchung verteuert sich. Je nach Bundesland variiert die Höhe der Gebühren zwischen 35 und 54,86 Euro.

Neue Motorräder und Kleinkrafträder müssen seit Januar der Schadstoffnorm Euro 4 entsprechen. Bislang galt die Eu-ro-3-Norm. Mit Euro 4 verringert sich der Schadstoffausstoß um mehr 50 Prozent. Ab 2017 gilt auch eine Maximal-Lautstär-ke für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzentimeter Hubraum: Sie beträgt

80 dB(A). Beide Neuregelungen sind nur für Erstzulassungen gültig. Ältere Motorräder genießen Bestandsschutz.

Was noch kommen könnte:

Noch für 2017 ist eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer geplant, das künftig auch Tablet & Co. betreffen soll. Auch eine Erhöhung der Bußgelder ist geplant.

Außerdem soll das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können.



You may also like

Keine Kommentare:

Blog-Archiv

Powered by Blogger.