UNTER KRÄUTEREINFLUss AM LENKER FÜHRERSCHEINENTZUG

UNTER KRÄUTEREINFLUss AM LENKER
FÜHRERSCHEINENTZUG
Manche Kräuter haben es in sich: Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt wurde unlängst ein Fall verhandelt, bei dem ein E-Bike-Fahrer seinen Führerschein einbüßte, weil er unter dem Einfluss der Kräutermischung „After Dark" halluziniert, sich seiner Kleider entledigt hatte und nackt über die Straße gerannt war. Es kam zur Blutentnahme und dem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung lehnte der Mann ab. Daraufhin untersagte ihm die Stadt das Führen von Fahrzeugen aller Art, wogegen der Kräuterfan Widerspruch einlegte. Das Verwaltungsgericht Neustadt jedoch bestätigte die behördliche Anordnung. Der Konsum von „After Dark" und sein Verhalten im Straßenverkehr seien Beweis genug, dass Zweifel an der Fahreignung des Mannes bestünden (VG Neustadt, Az. 3 L 1112/15.NW). Quelle: http://adac-blog.de


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