SCHLANGE AM CHECK-iN: Passagier verpasst Flug

Steht man stundenlang am Check-in und verpasst deshalb seinen Flug, muss die Airline haften, sollte man meinen. Dem ist nicht immer so: Das Amtsgericht Düsseldorf lehnte unlängst die Klage eines Reisenden ab, der nach eigenen Angaben nahezu zwei Stunden in einer Schlange auf den Check-in gewartet hatte. Um 14.20 Uhr sollte sein Flug von Düsseldorf nach Antalya abheben. Um 14.15 Uhr erreichte er den Schalter - und hatte das Nachsehen. Die Fluggesellschaft weigerte sich, ihn noch mitzunehmen, ein Ersatzflug musste her. Kostenpunkt: 1.000 Euro.

Weil der Mann nicht beweisen konnte, dass er sich rechtzeitig in der Abfertigungshalle angestellt hatte, verlor er den Prozess (Az. 42 C 9584/14). Außerdem war das Gericht der Ansicht, der Fluggast hätte aktiv werden müssen, nachdem absehbar war, dass er in Zeitnot kommen würde. Das heißt konkret: Er hätte die Mitarbeiter an der Abfertigung um einen schnellen Check-in bitten müssen. Quelle: test.de


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